Sexgeschichten » Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Aktuell nutzen 40079 Amateure das Sexforum!
|
 |
| Sexgeschichten Erotische Geschichten - erfunden oder wahr. Gedichte und Stories selbst geschrieben von unseren Mitgliedern. |
|
Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Dieses Erotik Thema wurde 8 mal beantwortet und 436 mal angesehen.
26.01.2012
|
#1
|
|
Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Alter: 29
Beiträge: 14
|
Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
hallo an Alle, und Auch die Moderatoren, bei welchen Alter liegt denn bei den Geschichten die Grenze (Alter der Aktiven Personen)?
bin über jede Antwort dankbar, ist auch wichtig für meine folgenden Geschichten und Teil 3 von meiner ersten reihe.
gruß dat Kabby
|
|
|
26.01.2012
|
#2
|
|
Moderator
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Im Nirwana
Alter: 47
Beiträge: 3.636
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Bei den Sexgeschichten sollten die gesetzlichen Altersgrenzen nicht unterschritten werden, sprich mindestens 16 Jahre und dann sollten die anderen Beteiligten sofern älter nicht grade Lehrer sein, das heisst, keinesfalls Personen, zu denen die jüngere Person in einem Abhängigkeitsverhältnis steht.
__________________
"Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt." (Albert Einstein)
|
|
|
26.01.2012
|
#3
|
|
Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Alter: 29
Beiträge: 14
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Dürfen denn in den Geschichten Jüngere Personen erwähnt werden solange sie nicht direkt mit einer sexuellen Handlung in Verbindung stehen, denn in meiner Geschichte die hier verlinkt ist ( Nicht schon wieder Spanien...) kommen auch jüngere vor, welche jedoch keine aktive Handlung haben. kann ich diese drinnen lassen oder muss ich die Geschichte komplett umschreiben?
|
|
|
26.01.2012
|
#4
|
|
Moderator
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Im Nirwana
Alter: 47
Beiträge: 3.636
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Solange sie keine sexuellen Handlungen vornehmen oder bei solchen anwesend sind, spricht nichts gegen die Erwähnung jüngerer Personen.
Da ohnehin jede Sexgeschichte freigeschaltet, das heisst, geprüft wird, belasse die Handlung wie sie ist,- sollten sich Rückfragen ergeben, erfährst du das direkt. Deiner Beschreibung nach dürften keine Schwierigkeiten zu erwarten sein .
__________________
"Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt." (Albert Einstein)
|
|
|
28.01.2012
|
#5
|
|
Mitglied
Registriert seit: 20.03.2010
Ort: Dresden
Beiträge: 49
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Ich möchte mich hier gleich mal noch mit einmischen.
Joylene. Du bist falsch informiert. Das Mindestalter liegt bei vierzehn Jahren, ab welchem man Sex haben darf, allerdings darf man solange man nur 14 bis 16 Jahre alt ist nur mit Personen Sex haben, die nicht älter als 18 Jahre sind, sobald man älter als 16 ist darf, man auch mit Personen über 18 Jahren Sex haben. Sex mit Schutzbefohlenen, wie Lehrer und Trainer, egal in welchem alter, auch über 18, ist verboten, erst wenn sich dieses Verhältnis löst, dürfen die Beiden was miteinander haben.
|
|
|
28.01.2012
|
#6
|
|
Moderator
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Im Nirwana
Alter: 47
Beiträge: 3.636
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
@ Zorgg:
Danke für die Korrektur .
__________________
"Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt." (Albert Einstein)
|
|
|
28.01.2012
|
#7
|
|
Mitglied
Registriert seit: 20.03.2010
Ort: Dresden
Beiträge: 49
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Gerne doch und immer dran denken, ich helfe nur, ich bin kein klugscheißer 
aber wär doch schade, wenn die vierzehnjährigen in seiner geschichte nich zum zuge kommen xD
|
|
|
29.01.2012
|
#8
|
|
Mitglied
Registriert seit: 07.12.2011
Alter: 29
Beiträge: 14
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Danke für deinen Beitrag Zorgg.
ich habe auch mal das Netz durchstöbert und bin im bekanntesten Online-Lexikon w... unter dem Thema Sex auf folgendes gestoßen:
====
Deutschland
Hier sind gleichgeschlechtliche Handlungen, Sodomie und Kuppelei nicht mehr strafbar, bei der Sodomie ist jedoch das Tierschutzgesetz zu beachten. Es gilt der Grundsatz, dass alle sexuellen Praktiken und Formen gestattet sind, die im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten stattfinden, soweit diese zustimmungsfähig und in der Lage sind, die Folgen zu überblicken. Kritisch sind dabei aber dennoch die Bereiche, bei denen es zu bleibenden Schäden kommen kann, da hier – trotz Einverständnisses – beispielsweise sämtliche Akte mit Todesfolge strafrechtlich relevant bleiben. Auch der Geschlechtsverkehr mit und zwischen Minderjährigen unterliegt Restriktionen. So sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren auch bei gegenseitigem Einverständnis untersagt (§ 176).
Österreich
Der Geschlechtsverkehr ist nicht strafbar, wenn beide Partner 14 Jahre oder älter sind und wenn beide Seiten einwilligen. Außerdem ist der Geschlechtsverkehr 13-Jährigen erlaubt, solange der Altersunterschied zum Partner nicht mehr als drei Jahre beträgt. Bei sexuellen Handlungen, die nicht den Geschlechtsverkehr beinhalten, beträgt der erlaubte Altersunterschied vier Jahre. Geschlechtsverkehr unter homosexuellen Männern war bis August 2002 erst unter volljährigen Personen (vollendetes 18. Lebensjahr) erlaubt (§ 209 Strafgesetzbuch). Diese Diskriminierung von homosexuellen Personen wurde im Juni 2002 vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben, wobei der österreichische Nationalrat bereits zwei Wochen später mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine verfassungskonforme Nachfolgeregelung beschloss, die verschärfte Bedingungen für sexuelle Handlungen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren vorsieht und wegen ihrer nur ungenügend klaren Formulierung von den Oppositionsparteien als „Gummiparagraf“ kritisiert wurde (§ 207b Strafgesetzbuch). Die restlichen Regelungen sind ähnlich wie die Bestimmungen in Deutschland.
Schweiz
Sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren sind strafbar, es sei denn, der Altersunterschied beträgt weniger als drei Jahre (Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 187). Es wird nicht zwischen homo- und heterosexuellen Beziehungen unterschieden. Zu Sodomie gibt es keine landesweiten Regelungen.
====
Also nach meiner Betrachtung liegt das gesunde Mittelmaß, wie Zorgg dies schon sagte bei mind. 14 Jahren (solange beide Partner minderjährig sind).
Davon abgesehen hatte ich auch nicht vor die jüngeren (unter 14 Jahre) irgendwie in eine sexuelle Handlung einzubinden, oder in die Beobachtung einer solchen Handlung.
|
|
|
29.01.2012
|
#9
|
|
Moderator
Registriert seit: 21.12.2008
Ort: Im Nirwana
Alter: 47
Beiträge: 3.636
|
AW: Eine Wichtige Allgemeine Frage zum Thema
Zur allgemeinen Kenntnisnahme:
Hier im Forum wird strikt auf die Einhaltung gesetzlicher Regelungen geachtet, zudem lehnt der Betreiber, sprich der Support auch Dinge, bsw. die Schilderung sexueller Handlungen, die in eine juristische Grauzone fallen wie Sodomie/ Zoophilie oder auch Sex unter sehr jungen Menschen unter 16 Jahren entschieden ab, was von den Moderatoren absolut mit getragen wird.
Wir sind ein Forum für Erwachsene ab 18 Jahren.
In diesem Sinne weiterhin viel Vergnügen .
__________________
"Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt." (Albert Einstein)
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:55 Uhr.
|
|
|